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E-Rechnung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU

E-Rechnung Schritt für Schritt erstellen Anleitung KMU

Eine E-Rechnung erstellen heißt eine strukturierte elektronische Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931 anzufertigen, die alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG sowie die EN-16931-Schemafelder enthält und nach Validierung digital an den Empfänger übermittelt wird. Der Workflow ist mit moderner Buchhaltungssoftware in unter zehn Minuten machbar.

Vor dem ersten Klick: drei Voraussetzungen

Bevor Sie die erste E-Rechnung erstellen, sollten drei Dinge stehen. Erstens: eine Buchhaltungssoftware, die E-Rechnungen ausstellen kann. Welche das sind, steht im Software-Vergleich. Zweitens: die Format-Entscheidung — XRechnung oder ZUGFeRD? Bei ZUGFeRD welches Profil? Hinweise dazu im Format-Vergleich. Drittens: vollständige Stammdaten in der Software — Ihre eigenen, die des Empfängers.

Pflichtfelder im Überblick

Eine E-Rechnung muss alle klassischen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten — plus die strukturellen Pflichtfelder nach EN 16931. Übersicht:

FeldgruppeInhaltPflicht nach
RechnungsstellerName, Anschrift, USt-ID oder Steuernummer§ 14 Abs. 4 UStG
RechnungsempfängerName, Anschrift, ggf. USt-ID§ 14 Abs. 4 UStG
Rechnungsdatum, RechnungsnummerEindeutig, fortlaufend§ 14 Abs. 4 UStG
LeistungsdatumTag oder Zeitraum der Leistung§ 14 Abs. 4 UStG
LeistungsbeschreibungEindeutig, mit Menge und Art§ 14 Abs. 4 UStG
Entgelt, Steuersatz, SteuerbetragAufgeschlüsselt nach Steuersatz§ 14 Abs. 4 UStG
ZahlungsbedingungenFälligkeit, Skonto, IBANEN 16931 BT-9, BT-20
KäuferreferenzBestellnummer oder Leitweg-ID (B2G)EN 16931 BT-10
Rechnungsart-Code380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift) etc.EN 16931 BT-3
Codierung Mehrwertsteuer-KategorieS, Z, E, AE, K, G, O, L, MEN 16931 BT-118

Die meisten Felder füllt die Software automatisch aus den Stammdaten. Stolperfallen sind die Käuferreferenz (oft die Bestellnummer des Kunden) und die Mehrwertsteuer-Kategorie-Codes — gerade bei steuerfreien Leistungen oder Reverse-Charge-Geschäft müssen Sie den richtigen Code wählen.

Schritt-für-Schritt: erste E-Rechnung in zehn Schritten

  1. Buchhaltungssoftware öffnen und neuen Rechnungs-Vorgang anlegen. In Lexware Office: "Rechnung schreiben". In SevDesk: "Beleg → Rechnung → Neu". In FastBill: "+" → "Rechnung".
  2. Empfänger auswählen oder neu anlegen. Wichtig: USt-ID hinterlegen, falls vorhanden. Bei B2G-Empfängern (Bundesbehörden) zwingend die Leitweg-ID eintragen — sie wird vom Auftraggeber mitgeteilt und ist nicht öffentlich recherchierbar.
  3. Rechnungsdatum und Leistungsdatum prüfen. Beides muss korrekt gesetzt sein. Bei laufenden Dauerleistungen (Wartung, Hosting, Lizenzen) tragen Sie den Leistungszeitraum ein — etwa "01.04.2026 bis 30.04.2026".
  4. Rechnungsnummer kontrollieren. Sie muss eindeutig und fortlaufend sein, einmal vergeben darf sie nie wieder verwendet werden. Die Software vergibt automatisch — bei Wechsel des Buchhaltungssystems prüfen Sie die Anfangs-Sequenz.
  5. Positionen erfassen. Pro Position Menge, Einheit, Beschreibung, Einzelpreis, Steuersatz. Die Beschreibung sollte eindeutig sein — "Beratungsleistung" reicht nicht, "Beratung Marketing-Konzept Mai 2026, 8 Stunden" ja.
  6. Steuersatz und MwSt-Kategorie wählen. Standard: 19 Prozent (Code S). Reduzierter Satz 7 Prozent (Code S). Steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG — Code Z. Reverse-Charge (B2B EU): Code AE mit Hinweis auf § 13b UStG.
  7. Zahlungsbedingungen ergänzen. Fälligkeit ("zahlbar in 14 Tagen"), gegebenenfalls Skonto-Regelung, IBAN/BIC. Die EN 16931 verlangt strukturierte Felder — die Software hat dafür eigene Eingabemasken, kein Freitext.
  8. Format wählen. ZUGFeRD 2.4 (Profil EN 16931) für Standard-B2B, XRechnung 3.0.x für B2G und auf Anforderung. In den meisten Tools: Voreinstellung pro Kunde, einmal gesetzt.
  9. Validieren. Vor dem Versand validieren — viele Tools haben einen "Vorab-Validierung"-Knopf. Externe Prüfung mit dem KoSIT-Validator (XRechnung) oder Mustang-Validator (ZUGFeRD) für Sicherheitsstichproben. Fehler beheben, bevor Sie senden.
  10. Versenden und archivieren. Per E-Mail, Peppol oder direktem Upload (B2G über ZRE-Plattform). Die Software speichert XML-Original und PDF-Repräsentation automatisch. GoBD-konformes Archiv: zehn Jahre, unveränderlich.

Häufige Fehler bei den ersten E-Rechnungen

FehlerWas passiertLösung
Käuferreferenz/Leitweg-ID fehltEmpfänger weist die Rechnung abVor Versand klären, im Kundenstamm hinterlegen
Falsche MwSt-KategorieVorsteuerabzug beim Empfänger gefährdetBei Unsicherheit Steuerberater einbinden
USt-ID des Empfängers nicht gepflegtBei innergemeinschaftlichen Lieferungen SteuerproblemUSt-ID immer im Stammdatensatz hinterlegen, jährlich prüfen
Profil MINIMUM oder BASIC-WL bei ZUGFeRDFormat ist keine E-Rechnung im Sinne UStGProfil EN 16931 oder höher einstellen
Kein XML-Original archiviert, nur PDFGoBD-Verstoß, BußgeldrisikoSoftware-Einstellung prüfen, idealerweise DMS anbinden
Rechnung über bekannte Mailadresse, ohne BestätigungEmpfang nicht nachweisbar bei StreitLesebestätigung anfordern, Versand-Log archivieren

Versandwege im Detail

Drei Wege haben sich etabliert. E-Mail mit Anhang ist der einfachste — Sie schicken die ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML als Mail-Anhang an die Rechnungsadresse des Empfängers. Pragmatisch für KMU im B2B-Tagesgeschäft. Nachteil: kein automatischer Empfangsnachweis.

Peppol ist das europäische Netzwerk für sichere Übertragung. Sie senden über einen Peppol Access Point (z. B. Ihre Buchhaltungssoftware mit Peppol-Anbindung), der Empfänger erhält die Rechnung über sein eigenes Access-Point-System. Sicher, automatisiert, mit Empfangsbestätigung. Aktuell vor allem im B2G und bei Konzernen verbreitet.

B2G über ZRE oder OZG-RE ist Pflicht bei Bundesbehörden. Sie laden die XRechnung manuell hoch oder nutzen die Peppol-Anbindung Ihrer Software. Vor dem ersten Versand: Anmeldung im ZRE-Portal, Übermittlung der Lieferanten-Stammdaten. Aufwand einmalig, danach Routine.

Archivierung und GoBD-Konformität

Die GoBD verlangen, dass elektronische Rechnungen unveränderbar zehn Jahre aufbewahrt werden — und zwar im Originalformat. Bei einer E-Rechnung ist das die XML-Datei (oder das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML), nicht ein vom Buchhalter umgewandelter Ausdruck.

Cloud-Buchhaltungssoftware übernimmt das normalerweise mit. Wer On-Premise arbeitet oder besonders strenge Compliance-Anforderungen hat, koppelt ein DMS an — siehe DMS-Vergleich. Wichtig: das Archiv-System muss Schreibschutz und Versionsführung garantieren, einfache Cloud-Speicher wie Dropbox oder Google Drive erfüllen die GoBD-Anforderungen nicht ohne weitere Maßnahmen.

Tipps aus der Praxis

Erst einmal an einen freundlichen Pilotkunden senden. Bitten Sie ihn um ehrliches Feedback: "Konnte deine Buchhaltung die Rechnung verarbeiten? Hat das Format funktioniert? Was war komisch?" Aus diesen drei Fragen lernt man mehr als aus jeder Schulung.

Zweitens: einen internen Test-Empfänger einrichten. Senden Sie eine E-Rechnung an Ihre eigene Mail-Adresse oder an ein Test-Konto und beobachten Sie, was passiert. Manche Software-Fehler treten erst beim Empfang auf.

Drittens: Steuerberater frühzeitig einbinden. Lassen Sie ihn die ersten fünf E-Rechnungen ansehen, bevor Sie an reale Kunden versenden. Eine 30-Minuten-Sitzung erspart Wochen Korrekturschleifen.

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